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Grenzkosten/Stückkosten
(recht.allgemein.wirtschaft)
    

Mit Grenzkosten (= Marginalkosten) werden bei der betriebswirtschaftlichen Betrachtung eines Produktionsprozesses die Kosten bezeichnet, die durch die Erhöhung der Produktion in einem bestimmten Zeitraum um eine Produktionseinheit entstehen. Mit Stückkosten die werden die Kosten pro Produktionseinheit bezeichnet.

Beispiel: Das Unternehmen A produziert Laptops. Für die Miete der Produktionshalle und der vollautomatischen Maschine entstehen Fixkosten i.H.v. 24.000,- und 26.00,- pro Jahr. Das Material für einen Laptop kostet 200,- (= variable Kosten).

Wenn das Unternehmen 1.000 Laptops im Jahr produziert entstehen Gesamtkosten von 50.000,- + 200,- * 1.000 = 250.000,- und Stückkosten von 250,-.

Wenn das Unternehmen 1.001 Laptops produziert entstehen Gesamtkosten von 50.000,- + 200,- * 1.001 = 250.200,- und Stückosten von 249,-

Die Grenzkosten entsprechen hier den variablen Kosten von 200,-.

Die Stückkosten sinken für jede weitere produzierte Einheit.

Die Stückkosten sinken solange eine Ausweitung der Produktion ohne eine Ausweitung der Fixkosten möglich ist. Das ist dann nicht mehr der Fall, wenn die Anlagen voll ausgelastet sind und für eine weitere Erhöhung der Produktion neue Anlagen notwendig sind, die neue Fixkosten auslösen.

Beispiel: Die Kapazität der Maschine des Unternehmers A reicht nur für 1.001 Laptops pro Jahr. Will A 1.002 und mehr Laptops pro Jahr produzieren muss er eine neue Maschinen mieten was zu neuen Fixkosten von zusätzlichen 26.000,- pro Jahr führt. D.h. die Produktion von 1.002 Laptops kostet 76.000,- + 1002 * 200,- = 276.400,-. Damit liegen die Stückkosten bei 275,85 und die Grenzkosten bei 26.200,-

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