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Grundkapital
(recht.zivil.materiell.bt.gesellschaft)
    

Mit Grundkapital wird bei der Aktiengesellschaft und der Kommanditgesellschaft auf Aktien der gesetzlich vorgeschriebene Mindestbetrag bezeichnet, der bei Gründung als Kapital zur Verfügung stehen und erhalten bleiben muss.

Für die GmbH siehe unter Stammkapital.

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Auf diesen Artikel verweisen: Aktiengesellschaft, Organe * Gewinnrücklage