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23.03.16 Anonym : Ein kleiner Verbesserungsvorschlag: zweiter Satz im zweiten Absatz:

\"Der Regelungsbereich beschreibt den Lebensbereich[,] in dem die geschütz[t]en Verhalten[s]weisen liegen.\"
09.01.07 info: Stimmt. Danke für den Hinweis.
09.01.07 Anonym: Gemeint ist wohl eher Art. 8 GG?