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Grundrechtsverbürgung
(recht.oeffentlich.grundrechte)
    

Mit Grundrechtsverbürgung bezeichnet man den subjektiven Rechtsschutz, der sich aus den Grundrechten ergibt. So ist z.B. die Grundrechtsverbürgung des Art. 13 GG die Unverletzlichkeit der Wohnung. Fehlt einem Recht die Grundrechtsverbürgung, bedeutet dies, dass es nur vom einfachen Recht und nicht auch vom Grundgesetz gewährt wird und daher vom Gesetzgeber abgeschafft werden kann.

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