|
Fragestellung: 1. Ist zu erwarten, dass die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge dem Kindeswohl am besten entspricht?
2. Bei welchem Elternteil sollten die Kinder unter Berücksichtigung des Kindeswohls den Lebensmittelpunkt haben?
3. Entspricht es dem Kindeswohl, wenn die Kinder getrennt werden und unterschiedliche Lebensmittelpunkte haben?
- Erhebung Daten zur Famlienanamnes, Explorationen
- Familienbesuche bei Eltern
- Interaktionsbeobachtungen
- Persönlichkeitstest, MMPI-2 (Minnesota Multiphasic Personality Inventory)
- informatorische Gespräche mit weiteren Bezugspersonen (Großeltern, Erzieherinnen, Lehrer, behandelnde Ärzte/Therapeuten, etc.)
- FIT-KIT (Familien- und Kindergarten Interaktionstest
- FRT (Familien-Relationstest)
- PFK 9-14 (Persönlichkeitsfragebogen für Kinder und Jugendliche)
Fragestelllung: 1. Ist, wenn ja welcher, ein Elternteil in der Lage, die Kinder angemessen zu versorgen, zu betreuen und zu fördern?
2. Liegen bei den Kindern bereits Auffälligkeiten/Entwicklungsstörungen vor?
3. Welche Maßnahmen sind notwendig und ausreichend ein ggf. vorliegendne Kindeswohlgefährdung entgegenzuwirken.
- Getrennte Exploration Vater und Mutter
- Getrennte Interaktionsbeoabachtung Vater und Mutter jeweils mit Kindern
- Gespräche mit weiteren Bezugspersonen
- Auswertung vorhandener Gutachten
Beispiel 3 (Aufenthaltsbestimmungsrecht)
Fragestellung: 1. Welche Regelung der elterlichen Sorge sowie der Aufenthalt ist für die Kinder am Besten im Sinne des Kindeswohls (14 und 6 Jahre alt)
2. Insbesondere Stellungnahme zum Willen des Kindes und dessen Tragfähigkeit, zur Erziehungs- und Förderkompetzen der Eltern, Bindungstoleranz der Eltern, Bindungen des Kindes und Geschwisterbindungen
- explorative Gespräche mit den Kindern
- Familienbrett (nach Gabriele Enders)
- Familienbögen(Cierpka, Frevert)
- Denver-Entwicklungskalen (Übeprüfung Entwicklungsstand)
- Interaktionsbeobachtungen
Beispiel 3 (Aufenthaltsbestimmungsrecht 5jähriges Kind)
- Psychlogische Untersuchungen
- Exploration Mutter
- Exploratin Vater
- Exploratin Lebensgefährtin Vater
- Gem. Gespräch mit den Eltern
- Kind
- Beobachtungsdaten
- Explorationen
- Familien-System-Test (FAST)
- Strukturiertes Interview zur Erfassung der Kinder-Eltern-Interaktion (SKEI)
- Interaktionsbeobachtung im väterlichen Umfeld
- Interaktionsbeobachtung im mütterlichen Umfeld
- Vater-Kind-Interaktionsbeobachtung in der Praxis
- Mutter-Kind-Interaktionsbeobachtung in der Praxis
- Strukturierte Interaktionsbeobachtung LG Vater und Kind
- Gespräche mit Dritten (Jugendamt, Elternberatung, behandelnde Therapeuten, Kindergärtnerinn)
Anknüpfungstasachen, dem Gutachter vorgeben vom Gericht und/oder Überprüfen woran der Gutachter seine Folgerungen anknüpft (an unbelegte Behauptungen eine Eltern).
Der Gutachter ist berechtigt (u. verpflichtet?) Anknüpungstatsachen durch Exploration von Kontaktpersonen zu ermitteln.
Werbung:
| |