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häusliche Gewalt
(recht.zivil.materiell.familie)
    

Der Begriff „häusliche Gewalt“ bezeichnet "alle Handlungen körperlicher, sexueller, psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt, die innerhalb der Familie oder des Haushalts oder zwischen früheren oder derzeitigen Eheleuten oder Partnerinnen beziehungsweise Partnern vorkommen, unabhängig davon, ob der Täter beziehungsweise die Täterin denselben Wohnsitz wie das Opfer hat oder hatte;" (Art. 3 Istanbul Konvention)

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