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Haftpflichtversicherung
(recht.zivil.materiell.schuld.bt)
    

Mit Haftpflichtversicherung wird eine Versicherung bezeichnet, die dem Versicherten im Falle einer Haftpflicht den Vermögensschaden ersetzt, der ihm durch seine Ersatzpflicht entstanden ist.

B verursacht fahrlässig einen Kratzer im Lack des Fahrzeugs des A. B muss aufgrund seiner Haftpflicht (hier aus § 823 Abs. 1 BGB) diesen Schaden ersetzen. Hat B eine Privathaftpflichtversicherung so ersetzt diese dem B wiederum, dass was er an A zu zahlen hat.

Grundsätzlich ist der Abschluß von Haftpflichtversicherungen nicht vorgeschrieben. Es gibt aber Ausnahmen wie z.B. die Kfz-Haftpflicht. Diese ist zwingende Voraussetzung für den Betrieb eines Kraftfahrzeugs.

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