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Handelskrieg
(recht.wirtschaft)
    

Von einem Handelskrieg spricht man wenn zwei unterschiedliche Wirtschaftsräume (z.B. Europäische Union und Vereinigte Staaten von Amerika) gegenseitig die Einfuhr von Waren reglementieren, z.B. mit Prohibitivzöllen um die eigene Wirtschaft zu stärken bzw. vor Konkurrenz zu schützen. Prohibitivzölle wirken dabei wie Subventionen für die eigene Wirtschaft.

Beispiel: Land V will zum Schutz der einheimischen Industrie den Absatz von Stahl aus dem Ausland einschränken. Daher erhebt es auf Stahl aus dem Ausland einen Zoll in Höhe von 25 % des Einkaufspreises. (...)

Land E, dessen Stahlindustrie von dem Zoll betroffen ist, reagiert darauf mit einer Anpassung der Anforderungen an die Produktqualität für Einfuhrgüter, so dass ein Großteil der bisher aus V kommenden Produkte nicht mehr eingeführt werden dürfen.

Land V reagiert daraufhin wieder mit zusätzlichen Zöllen auf weitere Güter etc.

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Auf diesen Artikel verweisen: Leistungsbilanz, Handels-/Dienstleistungs-/Übertragungsbilanz * Prohibitivzölle