Von einem Haus- oder Firmentarifvertrag spricht man, wenn eine
Gewerkschaft mit einen Unternehmen einen Tarifvertrag für dessen Betriebe
abschliesst.
Wird im Geltungsbereich eines Verbandstarifvertrages unter Beteiligung
von Arbeitgeber, Betriebsrat und Gewerkschaft ein Vertrag zur Kürzung von
Ansprüchen geschlossen (Konsolidierungsvertrag) so ist dieser im Zweifel ein
Firmentarifvertrag (BAG v. 7.11.2000 AP Nr. 14 zu § 77 BetrVG 1972
Tarifvorbehalt), der dem den Verbandstarifvertrag vorgeht (BAG v. 25.10.2000
AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge).
Siehe auch unter Tarifkonkurrenz.
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