logo
Artikel Diskussion (0)
Haustarifvertrag/Firmentarifvertrag
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeit.tarif)
    

Von einem Haus- oder Firmentarifvertrag spricht man, wenn eine Gewerkschaft mit einen Unternehmen einen Tarifvertrag für dessen Betriebe abschliesst.

Wird im Geltungsbereich eines Verbandstarifvertrages unter Beteiligung von Arbeitgeber, Betriebsrat und Gewerkschaft ein Vertrag zur Kürzung von Ansprüchen geschlossen (Konsolidierungsvertrag) so ist dieser im Zweifel ein Firmentarifvertrag (BAG v. 7.11.2000 AP Nr. 14 zu § 77 BetrVG 1972 Tarifvorbehalt), der dem den Verbandstarifvertrag vorgeht (BAG v. 25.10.2000 AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge).

Siehe auch unter Tarifkonkurrenz.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise