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Abk. für herrschende Meinung. Damit wird in juristischen Diskussionen
die Meinung gekennzeichnet die nach Ansicht des Autors von der Mehrheit
der Juristen vertreten wird. Dieser Verweis ersetzt allerdings, wo
nötig, nicht die ordentliche Begründung warum der Weg der h.M. der
überzeugendere ist.
Siehe auch a.A.
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