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Hoffahrtspflicht
(recht.geschichte)
    

Mit Hoffahrtspflicht wird die Pflicht eines Vasallen zum Erscheinen am Hof seines Lehnsherren zur Beratung und der Teilnahme an den Tagungen des Lehensgerichts bezeichnet.

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Auf diesen Artikel verweisen: Grundherrschaft/Grundhörigen * Lehen/Belehnung/Lehnsverhältnis