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Von einem Identitätsstreit spricht man, bei dem Verfahren in dem ein Scheinbeklagter klarstellt, dass er nicht die Person ist, die mit der ihm zugestellten Klage gemeint war. Das Gericht entscheidet den Streit durch Beschluss.
Das Problem beim Identitätsstreit ist, dass bei Falschzustellung einer Klage, z.B. wegen Namensgleichheit, der Empfänger nicht Partei wird. Er ist nur Scheinbeklagter. Trotzdem muss er berechtigt sein sich zu verteidigen. Diese Möglichkeit gibt ihm der Identitätsstreit.
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