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impossibilium nulla est obligatio
(recht.allgemein.latein und recht.zivil.materiell.schuld.at)
    

Mit impossibilium nulla est obligatio (lat.) wird der Grundsatz bezeichnet, dass Unmögliches nicht geleistet werden muss. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist dieser Grundsatz in § 275 Abs. 1 geregelt.

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