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Als Individualrechtsgüter werden die subjektiven Rechte und Rechtsgüter des Einzelnen bezeichnet. Dazu gehören: Menschenwürde, Ehre, Leben, Gesundheit, Freiheit, Persönlichkeitsrecht, Vermögen, Eigentum und Besitz.
Als Kollektivrechtsgüter werden z.B. bezeichnet Natur, Landschaft, Umwelt, Lebensmittehlhygiene Infektionsschutz und Leichtigkeit des Straßenverkehrs.
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