logo
Artikel Diskussion (0)
Individualrechtsgüter/Kollektivrechtsgüter
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.puo)
    

Als Individualrechtsgüter werden die subjektiven Rechte und Rechtsgüter des Einzelnen bezeichnet. Dazu gehören: Menschenwürde, Ehre, Leben, Gesundheit, Freiheit, Persönlichkeitsrecht, Vermögen, Eigentum und Besitz.

Als Kollektivrechtsgüter werden z.B. bezeichnet Natur, Landschaft, Umwelt, Lebensmittehlhygiene Infektionsschutz und Leichtigkeit des Straßenverkehrs.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Öffentliche Sicherheit und Ordnung * Öffentliche Sicherheit und Ordnung