Wie lange ein Objekt als neu gilt ist in der Rspr. noch nicht abschließend geklärt.
Eine unbwohnte/leerstehende Wohnung ist auch nach 3 Jahren noch neu.
Auch der private Verkauf einer neuen Wohnung führt zu besonderen Anforderungen (keine klauselartiger Ausschluss der Gewährleistung).
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