logo
Artikel Diskussion (0)
in dubio pro reo judicandum est
(recht.straf.prozess)
    

Im Zweifel für den Angeklagten. Hat das Gericht bei der Beweiswürdigung Zweifel an der Schuld des Angeklagten, so darf es ihn nicht verurteilen.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Kausalität, Strafrecht * Wahlfeststellung * in dubio mitius * Strafprozess, Verfahrensgrundsätze