Mit Inhaberpapier wird ein Wertpapier bezeichnet, dass von jedem Inhaber
gegenüber dem im Papier bezeichneten Schuldner geltend gemacht werden kann. Z.B.: Inhaberschuldverschreibung und Inhaberscheck.
Zur Abgrenzung siehe unter Legitimationspapier/hinkendes Inhaberpapiere.
Inhaberpapiere werden vom Gerichtsvollzieher durch Inbesitznahme gepfändet (§ 831 ZPO).
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