Zu diesem Artikel gibt es 2 Kommentare.
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Bearbeiten07.02.07 info: | Danke für die Korrektur!
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07.02.07 Anonym: | Bei dem Inhaltsirrtum handelt es sich um §119 I Alt. 1 BGB und nicht wie hier dargestellt um die 2. Alternative. Die 2. Alternative beschreibt den Erklärungsirrtum.
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