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Insichprozess, Verwaltungsprozessrecht
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt)
    

Im Verwaltungsprozessrecht spricht man von einem Insichprozess, wenn sich zwei Behörden eines Rechtsträgers (= einer juristischen Person des öffentlichen Rechts) gerichtlich streiten. Ein Insichprozess ist unzulässig, da innerhalb eines Rechtsträgers Streit mittels Weisung des gemeinsamen Vorgesetzten gelöst werden kann und muss.

Eine Ausnahme von diesem Prinzip ist der Kommunalverfassungsstreit.

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Auf diesen Artikel verweisen: Kommunalverfassungsstreit