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Internetrecht
(it.recht)
    

Der Begriff Internetrecht beschreibt keinen einheitlichen Komplex von Gesetzen, sondern umfaßt eine Vielzahl von Materien verschiedener Rechtsgebiete.
  • Namens-/Markenrecht (für den Domainameschutz)
  • Urheberrecht (Schutz der Inhalte)
  • Vertragssrecht (Vertragsschluß per eMail/Online-Auktionen)
  • Datenschutzrecht
  • Telekommunikationsrecht
  • Strafrecht
Diese Rechtsgebiete haben bei den verschiedenen Themen des Internetrechts Bedeutung:
  • Domainamestreitigkeiten
  • eCommerce
    • Vertragsschluß über das Internet
    • Probleme grenzüberschreitender Verträge
  • Datenschutz
  • Haftungsfragen, bei
    • Ehrverletzungen
    • Boykottaufrufen
    • Urheberrechtsverletzungen
  • Strafverfolgung von Hackern/Crackern
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