XML-Feed
|
Artikel |
Diskussion (0) |
|
|
|
Der Begriff Internetrecht beschreibt keinen einheitlichen Komplex
von Gesetzen, sondern umfaßt eine Vielzahl von Materien verschiedener
Rechtsgebiete.
- Namens-/Markenrecht (für den Domainameschutz)
- Urheberrecht (Schutz der Inhalte)
- Vertragssrecht (Vertragsschluß per eMail/Online-Auktionen)
- Datenschutzrecht
- Telekommunikationsrecht
- Strafrecht
Diese Rechtsgebiete haben bei den verschiedenen Themen des
Internetrechts Bedeutung:
- Domainamestreitigkeiten
- eCommerce
- Vertragsschluß über das Internet
- Probleme grenzüberschreitender Verträge
-
- Datenschutz
- Haftungsfragen, bei
- Ehrverletzungen
- Boykottaufrufen
- Urheberrechtsverletzungen
- Strafverfolgung von Hackern/Crackern
-
Werbung:
| |
Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise |
|