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Inventur
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.handel)
    

Mit Inventur wird die Erfassung aller Gegenstände des Anlage- und Umlaufvermögens eines Kaumfannes durch Zählen, Messen, Wiegen und ggf. Schätzen bezeichnet. Die Inventur wird jährlich, regelmäßig am Ende des Geschäftsjahres durchgeführt.

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