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Investitionsschutzabkommen
(recht.voelker)
    

Als Invesitiontsschutzabkommen werden Verträge zwischen Staaten bezeichnet, in denen den Unternehmen des jeweils anderen Staates ein Schutz von Investitionen vor rechtswidrigen Maßnahmen, wie z.B. Gesetzesänderungen, Enteignungen, die das Eigentum beeinträchtigen zugesagt wird. Bei Verstößen können die ausländischen Unternehmen vor internationalen Schiedsgerichten, wie z.B. dem ICSID Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Bilateral sind sie, wenn sie zwischen zwei Staaten auf Gegenseitigkeit abgeschlossen werden. Man spricht dann einem "Bit" d.h. Bilateral Investment Treaty.

Die Entscheidung richtet sich nach den Regeln des jeweiligen Abkommens, entgegenstehendes nationales Recht ist ggf. unbeachtlich.

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