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judex a quo/judex ad quem
(recht.allgemein.latein und recht.allgemein.prozess)
    

Mit judex a quo wird im Rechtsmittelverfahren der Richter/das Gericht bezeichnet, das als Ausgangsinstanz entschieden hat, mit judex ad quem der Richter/das Gericht der Rechtsmittelinstanz.

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Auf diesen Artikel verweisen: Beschwerde/sofortige Beschwerde, StPO * Beschwerdegericht