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Jugendschutz
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.jugend)
    

Mit Jugendschutz wird der gesetzliche Schutz von Jugendlichen vor Gefahren für ihr seelisches, geistiges oder körperliches Wohl bezeichnet, so wie er im Jugendschutzgesetz und im Jugendmediendienststaatsverrtrag normiert ist.

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