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jus aequum
(recht.allgemein.latein)
    

Mit jus aequum wird das billige Recht bezeichnet, d.h. Recht welches dem Anwender einen Entscheidungsspielraum nach dem Gesichtspunkt der Billigkeit einräumt.

Der Gegenbegriff ist jus strictum.

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Auf diesen Artikel verweisen: ius * jus strictum