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Kammer/Senat
(recht.allgemein.prozess und recht.oeffentlich.verwaltung.bt)
    

Inhalt
             1. Prozessrecht
             2. Wirtschaftsrecht

1. Prozessrecht

Kammer ist im Prozessrecht die Bezeichnung für einen Spruchkörper an einem Landgericht, vor dem OLG und dem BGH spricht man von Senat.

2. Wirtschaftsrecht

Mit Kammer wird auch der öffentlich-rechtliche Zwangszusammenschluss der Angehörigen eines Berufszweiges zur Selbstverwaltung ihrer gemeinsamen Berufsangelegtenheiten bezeichnet.

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Auf diesen Artikel verweisen: Kammer für Handelssachen