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Kaskoversicherung
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.versicherung)
    

Im Kfz-Bereich bezeichnet man mit Kaskoversicherung die Versicherung des eigenen Fahrzeugs vor Schäden. Dabei kann man zwischen der

Teilkaskoversicherung
Schäden durch Diebstahl, Brand oder Unwetter, aber nicht Totalschaden
und der
Vollkaskoversicherung
Zusätzlich auch Schäden durch Unfall bis hin zum Totalschaden
unterscheiden.

Beide Versicherungsmodelle sind sowohl mit als auch ohne Eigenbeteiligung denkbar.

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