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Kerbholz
(recht.geschichte)
    

Mit Kerbholz wurde früher ein Holzstab bezeichnet der in der Mitte geteilt und über beide Hälften gekerbt wurde. Beide Parteien eines Vertrag erhielten je eine Hälfte des Holzes. Im weiteren liess sich auf diesem Stab z.B. die Erfüllung des Vertrages vermerken. Durch Aneinanderlegen beider Hälften konnte dann später die ordnungsgemäße Erfüllung bewiesen werden.

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