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Kessler, Edmund
(recht.geschichte.20 und recht.geschichte.person)
    

Deutscher Jurist. Kessler hat unter anderem einen jüdischen Diplom-Ingenieur der Geschlechtsverkehr mit einer "arischen Frau" hatte, wegen "Rassenschande" auf Grundlage des Blutschutzgesetzes und des Gewohnheitsverbrechergesetzes zum Tode verurteilt. Aus dem Urteil:

"Es ist nach deutschem Rechtsempfinden ein Gebot gerechter Sühne, daß der Angeklagte, der während eines Krieges Deutschlands mit den Anhängern des Weltjudentums die deutsche Rassenehre in den Schmutz zu treten wagte, vernichtet wird" (zitiert nach Heinrich Hannover, Die Republik vor Gericht, 1975-1995, S. 406)

Das Landgericht Kassel hat ihn 1951 von dem Vorwurf der Rechtsbeugung und des Totschlags frei gesprochen. Kessler habe den damaligen Angeklagten aufgrund der geltenden Gesetze zum Tode verurteilen dürfen.

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