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Kindesunterschiebung
(recht.straf.bt)
    

Kindesunterschiebung ist die Bezeichnung für einen Fall der Personenstandsfälschung gemäß § 169 StGB. Hierbei erweckt der Täter mittels Täuschung den Eindruck, dass ein Kind das leibliche Kind einer Frau sei, die dieses nicht geboren hat. Z.B. durch Vertauschen von Säuglingen in der Klinik.

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