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Knebelungsvertrag
(recht.zivil.materiell.at)
    

Von einem Knebelungsvertrag spricht man, wenn ein Vertrag zu einer übermäßigen Beschränkung der wirtschaftlichen Freiheit des Schuldners führt. Z.B. bei Bierbezugsverträgen mit einer Laufzeit von über 20 Jahren. Knebelungsverträge sind sittenwidrig.

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Auf diesen Artikel verweisen: Sittenwidrigkeit, Fallgruppen