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Koalitionsvereinbarung/Koalitionsvertrag
(recht.oeffentlich.staat)
    

Koalitionsvereinbarungen sind Vereinbarungen zwischen zwei oder mehr Parteien mit dem Ziel eine gemeinsame Regierung (= Koalition) zu bilden. Sie sind nach allgemeiner Ansicht zulässig. Hinsichtlich der Bindungswirkung besteht Streit. Entweder wird angenommen, dass Koalitionsvereinbarungen nur die Parteien, aber nicht die Staatsorgane binden oder es wird jede Bindungswirkung verneint. Weitgehend Einigkeit besteht darüber, dass Koalitionsvereinbarungen nicht gerichtlich durchsetzbar sind. Es mangelt insoweit schon an einem passenden Rechtsweg.

Allerdings sind eine solche Bindung und Durchsetzbarkeit auch nicht notwendig, da jeder Koalitionspartner bei einem eventuellen Verstoß die Koalition verlassen kann.

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Auf diesen Artikel verweisen: Koalition * Kooperationskoalition (KoKo) * Kooperationskoalition (KoKo)