Das Kommunalrecht befaßt sich mit der Organisation der Kreise, Städte und Gemeinden (= Kommunen).
Das Grundgesetz garantiert den Kommunen in Art. 28 Abs. 2 die Selbstverwaltung.
Rechtsquellen sind in Hessen die
- Hessische Gemeindeordnung (HGO)
- Hessische Kreisordnung (HKO)
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