logo
Artikel Diskussion (0)
Konsolidation/Konsols, Wertpapierrecht
(recht.zivil.materiell.schuld.at)
    

Mit Konsolidation wird im Wertpapierrecht die Zusammenlegung von mehreren Schuldverpflichtungen mit unterschiedlichen Bedingungen (z.B. Laufzeiten) zu einer neuen einheitlichen Schuldverschreibung (= Konsols) bezeichnet.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise