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konstitutiv/deklaratorisch
(recht.allgemein)
    

Mit konstitutiv bezeichnet man etwas, das eine Rechtsfolge erst begründet.

Beispiel: Die Eintragung einer Baulast in das Baulastverzeichnis.

Im Gegensatz dazu bezeichnet man mit deklaratorisch etwas, das eine schon eingetretene Rechtsfolge nur noch feststellt.

Beispiel: Feststellungsurteile oder § 264 S. 1 ZPO [siehe unter Klageänderung]

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Auf diesen Artikel verweisen: konstituieren * deklarativ * Offene Handelsgesellschaft (OHG) * Kommanditgesellschaft (KG) * Baulast, Baurecht * Klagerücknahme * Rechtsfähigkeit des Vereins