logo
Artikel Diskussion (0)
Konvaleszenz
(recht.zivil.materiell.at)
    

Von Konvaleszenz spricht man in der Rechtswissenschaft, wenn ein (schwebend) unwirksames Rechtsgeschäft geheilt wird.

Beispiel: Ein wegen § 1369 BGB schwebend unwirksamer Verkauf eines Haushaltsgegenstandes wird durch einen Ehegatten geheilt, wenn der andere Ehegatte während der Schwebezeit verstirbt und damit das Zustimmungserfodernis entfällt.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise