logo
Artikel Diskussion (0)
Korruption
(recht.straf.bt)
    

Von Korruption spricht man, wenn ein Amtsträger seine Position ausnutzt um Dritten gegen die Gewährung von Gegenleistungen Vorteile zu verschaffen, die ihnen nach dem Gesetz nicht zustehen. Korruption ist gemäß den §§ 331 ff StGB strafbar.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise