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Krankenunterlagen, Einsichtsrecht
(recht.zivil.materiell.schuld.bt)
    

Mit Krankenunterlagen werden die Unterlagen bezeichnet, die von Ärzten über Patienten angelegt werden. Der Patient hat aufgrund des Behandlungsvertrages ein Einsichtsrecht, soweit es sich um objektive Befunde und Aufzeichnungen handelt. Einem Anspruch auf Einsicht in die individuellen Notizen des Arztes, die dessen persönliche Eindrücke z.B. über Gespräche wiedergeben, steht das Persönlichkeitsrecht des Arztes entgegen.

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