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Krankenvorsorgeunterhalt
(recht.zivil.materiell.unterhalt)
    

Krankenvorsorgeunterhalt ist der Teil des Unterhaltes, der einem Unterhaltsberechtigten zusteht, wenn er einen Unterhaltsanspruch hat und nicht aufgrund eigener Tätigkeit krankenversichert ist.

Ein Krankenvorsorgeunterhaltsanspruch ist bei der Zurechnung fiktiver Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis nicht gegeben, wenn das fiktive Abeitsverhältnis - wie üblich - zu einem (fiktiven) Krankenversicherungsschutz führt.

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