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Kreditinstitute/Banken
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt)
    

Gemäß § 1 KWG sind Kreditinstitute Unternehmen, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreiben, der einen in käufmännischer Weise eingerichteten Gewerbebetrieb erfordert.

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Auf diesen Artikel verweisen: Giralgeld/Buchgeld * Überweisung/Überweisungsvertrag * Girokonto * Depot/Depotgeschäft