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Kreditkarte
(recht.zivil.materiell)
    

Mit Kreditkarte wird ein Nachweis für die Berechtigung bezeichnet, bei Vertragspartnern des ausstellenden Kreditkartenunternehmens bargeldlos und ohne Guthaben zu zahlen (= Kredit). Das Kreditkartenunternehmen garantiert dem Vertragspartner dabei die Zahlung.

Die Zahlung ist zu einem späteren Zeitpunkt vom Karteninhaber an das Kreditkartenunternehmen einschließlich Zinsen zurück zu zahlen.

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