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Kriegsrecht
(recht.voelker.krieg)
    

Inhalt
             1. Im weiteren Sinn
             2. Im engeren Sinn

1. Im weiteren Sinn

Im weiteren Sinne ist Kriegsrecht, dass Recht zur völkerrechtlich anerkannten Anwendung von militärischer Gewalt. Die Satzung der Vereinten Nationen sieht ein grundsätzliches Verbot von Kriegen vor. Zulässig sind nur die Anwendung militärischer Gewalt gegen einen bewaffneten Angriff und militärische Zwangsmaßnahmen der Vereinten Nationen.

2. Im engeren Sinn

Zum Kriegsrecht im engeren Sinn, zählen die Regeln die bei der Kriegsführung zu beachten sind. Dazu zählen:

Für die Frage welches Recht im Spannungs- bzw. Verteidigungsfall in Deutschland innerstaatlich gilt siehe unter Notstandsverfassung.

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Auf diesen Artikel verweisen: jus in bello * jus ad bellum