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Kronzeuge/Kronzeugenregelung
(recht.straf.prozess)
    

Mit Kronzeuge wird ein Zeuge bezeichnet, der selbst einer Straftat angeklagt ist, aber für die Anklage aussagt und damit dazu beiträgt, dass eine schwer Strafat aufgedeckt werden kann. Dabei muss die Tat die er aufdeckt nicht in einem Zusammenhang mit der Tat stehen, wegen der er angeklagt ist.

Kronzeugenregelungen sehen vor, dass Kronzeugen unter bestimmten Bedingungen Vergünstigungen - z.B. Strafverkürzungen oder Straffreiheit - hinsichtlich der von ihnen selbst begangenen Straftaten erhalten.

In der Deutschland bestand bis zum ihrem auslaufen im Jahr 1999 ein Kronenzeugenregelung. Eine Nachfolgeregelung liegt zur Zeit gemeinsam mit einem Entwurf zu Absprachen im Strafprozess im Entwurfsstadium vor.

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