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Diskussion (2) |
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Zu diesem Artikel gibt es 2 Kommentare. Schreiben | Bearbeiten14.04.10 info : | Stimmt. Die Formulierungen der Schwellenangabe ist falsch. Danke für den Hinweis!
| 14.04.10 RA Dr. Harald Franke : | Die Schwellenangabe ist falsch. Das KschG gilt ab 5,25, bzw. 10,25 MA
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