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Kulanz
(recht.allgemein)
    

Mit Kulanz (frz. für beweglich) wird ein freiwilliges Entgegenkommen im Geschäftsverkehr bezeichnet. Entsprechend gibt es keinen Anspruch auf kulantes Verhalten.

Beispiele: Der Umtausch von mangelfreien Waren weil sie dem Kunden nicht passen oder gefallen (sog. Kulanzumtausch); Die Übernahme eines nicht versicherten Schadens durch einen Versicherer für einen langjährigen Kunden; Die Durchführung von kostenlosen Reparaturen an Waren, obwohl die Garantiezeit abglaufen ist.

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