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Landesarbeitsgericht
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeit.prozess)
    

Mit Landesarbeitsgericht wird die 2. Instanz in der Arbeitsgerichtsbarkeit bezeichnet. Die Landesarbeitsgerichte sind für die Berufung gegen Urteile der Arbeitsgerichte zuständig.

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Auf diesen Artikel verweisen: Arbeitsgericht * Arbeitsgerichtsbarkeit