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Landesmedienanstalt
(recht.)
    

Mit Landesmedienanstalten werden die in den Bundesländern errichteten Anstalten des öffentlichen Rechts bezeichnet, deren Aufgabe die Kontrolle des privaten Rundfunks des jeweiligen Bundeslandes ist. Die Rechtsgrundlage sind entsprechende Landesgesetze.

Die Kontrolle des bundesweiten privaten Rundfunkes wird durch die Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (ALM), einem Zusammenschluss aller Landesmedienanstalten, vorgenommen.

Ursache für die bundesweite Kontrolle durhc die ALM liegt in der Gesetzgebungskompetenz. Diese fehlt dem Bund für Rundfunkfragen, so dass er an der Einrichtung einer entsprechenden Bundesmedienanstalt gehindert ist.

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