Mit LDAP wird ein Standard für
Verzeichnisdienste bezeichnet, der als Ersatz für das zu X.500
gehörende DAP (Directory Access Protocol) dienen soll. Das LDAP ermöglicht einen zugriff über TCP/IP auf
X.500-Server, kann aber auch als Standalone-Verzeichnisdienst eingesetzt werden.
Der Bundestag hat sich im Februar 2002 dafür entschieden, LDAP als
Verzeichnisdienst im Netzwerk des Bundestages in Verbindung mit Linux-Servern und
Windows-XP-Workstations einzusetzen.
Werbung:
|